Rund um den Reifen
Nicht
jeder Reifen darf auf jedem Pkw montiert werden. Der Reifen wird
deswegen mit einer Fülle an Informationen beschriftet. Die
Kennzeichnung von Reifen wirkt auf den Laien deswegen meist
verwirrend. Die Punkte „Reifenkennzeichnung“ schafften Klarheit
über das was erlaubt und möglich und was nicht zulässig ist.
Dimension des Reifens / ''Kenndaten''
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36
StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europ.
Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die
Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten
Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind
die für den Autofahrer relevanten Angaben zusammengestellt - die
Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der
Flanke wie z.B. Herstellername und Reifentyp.
Der Umgang mit Reifen-Kenndaten wird dadurch erschwert, dass
Maßeinheiten des metrischen Systems (mm) mit dem englischen
Zoll-System (1" = 25,4 mm) kombiniert sind. Weiterer
Bestandteil der Größenangabe ist zudem eine Zahl, die kein Maß,
sondern ein "Verhältnis" angibt. Dies wird im folgenden Schema
erläutert.
Reifenbreite
Sie
wird angegeben in Millimetern (hier: 175 mm). Bei herkömmlichen
Pkw-Reifen reichen die Querschnittsbreiten von nominell 125 mm
(z.B. 125/80 R 12) bis ca. 335 mm (z.B. 335/30 R 19). Die
Breiten steigen dabei in 10-mm-Schritten. Besondere Reifen für
neue Rad-Reifen-Systeme (z.B. PAX-System, TD-Reifen von Dunlop
oder TRX- oder TDX-Reifen von Michelin) haben andere Breitenmaße
in Millimetern. Die Breiten reichen von 160 mm bis 240 mm.
Die tatsächliche Reifenbreite weicht, bedingt durch die üblichen
Fertigungstoleranzen, meist von den nominellen Angaben
geringfügig ab und variiert von Hersteller zu Hersteller um
wenige Millimeter. Außerdem ist sie abhängig von der Breite der
Felge, auf der der Reifen montiert ist.
Die Normung der Reifen erlaubt es, die meisten Reifen auf Felgen
verschiedener Breiten zu montieren. Die sich daraus ergebenden
Breitenunterschiede können Ursache dafür sein, dass auf
bestimmten Fahrzeugen nur Reifen bestimmter Hersteller oder
lediglich in Kombination mit bestimmten Felgen empfohlen werden
(siehe auch Punkt 9), da in diesen Fällen ausschließlich diese
Reifen in allen Betriebszuständen mit Sicherheit (also auch beim
Einfedern oder beim Lenkeinschlag) "freigängig" sind. Auch die
Verwendbarkeit von Schneeketten kann an bestimmte
Reifenfabrikate und Felgenbreiten gebunden sein. Zu beachten
sind hierzu die Hinweise in den Fahrzeugpapieren und in der
Bedienungsanleitung.
Reifenserie und -bauart, Felgendurchmesser
b:
Höhen-Breiten-Verhältnis ....../50, /60, /70, /80
Hier geht es um das Verhältnis von Höhe zu Breite des
Reifenquerschnittes in Prozent, Beispiel in Bild 1: "/70"
Der Fachmann spricht hier auch von "Serie 70" oder "70-er ....
Reifen". Ein /50 bedeutet dann, dass die Reifenhöhe halb so
groß ist wie die Reifenbreite.
Mit "fallenden" Verhältnis-Zahlen wird die Reifenflanke immer
niedriger - übliches Erscheinungsbild sportlicher Pkw
(225/45...)
Sonderfall: Bei Reifen der 80er-und /82er-Serie war früher die
".../80" in der Bezeichnung nicht üblich - dementsprechend kann
in älteren Fahrzeugpapieren noch "175 R 15" stehen. Dies
entspricht nunmehr beim Reifenkauf "175/80 R 15".
c: Reifenbauart
"R" steht hier für "Radial" (zusätzlich auch häufig
ausgeschrieben). Es handelt sich um die heute übliche Bauart mit
radial angeordneten Karkassfäden. Bis in die 60-iger Jahre war
der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle
(z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder
auch ein Strich „–”.
Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart
montiert werden. Mischbereifung – also Diagonal- und
Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht
zulässig. Es werden allerdings Ausnahmen erlaubt.
d: Felgendurchmesser.
Der Felgendurchmesser wird radial von Felgenrand zu Felgenrand
(Messpunkte: s. Bild 3) ermittelt, das Maß wird meist in Zoll (
" ) angegeben. Die gängigsten Maße reichen von 10" bis 20". Bei
PAX-Reifen, TD-Reifen von Dunlop sowie TRX- und TDX-Reifen von
Michelin werden die Felgendurchmesser in Millimeter angegeben.
Die gängigsten Durchmesser gehen von 315 mm bis 440 mm.
e: Tragfähigkeitskennziffer (LI für Last-Index
oder auch Load Index)
Der Last-Index ist eine Kennzahl für die Belastbarkeit des
Reifens. Jedem LI-Wert wird, auszugsweise dargestellt in
nachfolgender Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens
bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel in Bild 2:
"82" entspr. 475 kg bei einem Reifenfülldruck von 2,5 bar. Jede
Reifendruckreduzierung verringert die Tragfähigkeit des Reifens.
Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem
Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI
sind zulässig.
Zuordnung von Last-Index (Load-Index) und Reifentragfähigkeit
(Auszug)
LI
Last-Index
Load-Index |
Maximale
Tragfähigkeit
in (kg) bei
entspr.
Luftdruck |
LI
Last-Index
Load-Index |
Maximale
Tragfähigkeit
in (kg) bei
entspr.
Luftdruck |
30 |
106 |
70 |
335 |
31 |
109 |
71 |
345 |
32 |
112 |
72 |
355 |
33 |
115 |
73 |
365 |
34 |
118 |
74 |
375 |
35 |
121 |
75 |
387 |
36 |
125 |
76 |
400 |
37 |
128 |
77 |
412 |
38 |
132 |
78 |
425 |
39 |
136 |
79 |
437 |
40 |
140 |
80 |
450 |
41 |
145 |
81 |
462 |
42 |
150 |
82 |
475 |
43 |
155 |
83 |
487 |
44 |
160 |
84 |
500 |
45 |
165 |
85 |
515 |
46 |
170 |
86 |
530 |
47 |
175 |
87 |
545 |
48 |
180 |
88 |
560 |
49 |
185 |
89 |
580 |
50 |
190 |
90 |
600 |
51 |
195 |
91 |
615 |
52 |
200 |
92 |
630 |
53 |
206 |
93 |
650 |
54 |
212 |
94 |
670 |
55 |
218 |
95 |
690 |
56 |
224 |
96 |
710 |
57 |
230 |
97 |
730 |
58 |
236 |
98 |
750 |
59 |
243 |
99 |
775 |
60 |
250 |
100 |
800 |
61 |
257 |
101 |
825 |
62 |
265 |
102 |
850 |
63 |
272 |
103 |
875 |
64 |
280 |
104 |
900 |
65 |
290 |
105 |
925 |
66 |
300 |
106 |
950 |
67 |
307 |
107 |
975 |
68 |
315 |
108 |
1000 |
69 |
325 |
109 |
1030 |
Zusatzangabe "Reinforced", "Extra Load" oder auch "XL":
Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (z.B. für
Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen, schnelle Pkw
mit V-Reifen). Ausschlaggebend ist aber auch hier die
entsprechend höhere LI-Kennziffer. Reinforced-Reifen einer
bestimmten Dimension benötigen auch einen höheren Fülldruck als
die Standardversion des Reifens. Als Faustregel gilt: Für jeden
Punkt einer höheren LI-Kennziffer ist der Fülldruck um 0,1 bar
zu erhöhen.
Beispiel: Ein Reifen der Dimension
195/65 R 15 91 T (Standard) hat eine Tragfähigkeit von 615 kg
bei einem Fülldruck von 2,5 bar
195/65 R 15 95 T Reinforced hat eine Tragfähigkeit von 690 kg
bei einem Fülldruck von 2,9 bar
Zu beachten ist bei der Umrüstung von Reinforced-Reifen auf
C-Reifen, dass für die Angaben des Load Index unterschiedliche
Basisluftdrücke angesetzt werden. Entsprechende Bescheinigungen
sind beim Reifenhersteller erhältlich. Diese gibt auch Auskunft
über die erforderlichen, höheren Luftdrücke.
f: Geschwindigkeitssymbol (GSY, auch "Speed-Index")
Kennbuchstabe, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit des
Reifens angibt. Den Kennbuchstaben sind nachfolgende
Höchstgeschwindigkeiten zugeordnet (hier dargestellt: übliche
GSY für Pkw)
Geschwindigkeits-
symbole (GSY Speed-Index) |
zul. Höchst-
geschwindigkeit
in (km/h) |
Geschwindigkeits-
symbole (GSY Speed-Index) |
zul. Höchst-
geschwindigkeit
in (km/h) |
F |
80 |
S |
180 |
G |
90 |
T |
190 |
J |
10 |
U |
200 |
K |
110 |
H |
210 |
L |
120 |
V |
240 |
M |
130 |
VR |
>210 |
N |
140 |
W |
270 |
P |
150 |
Y |
300 |
Q |
160 |
Z |
>240 |
R |
170 |
|
|
Last-Index und Speed-Index sind in Kombination zu sehen. Dabei
sind einige Besonderheiten zu beachten:
1. Bei Reifen, die für Geschwindigkeiten von mehr als 210
km/h (Speed-Index H) zugelassen sind, sinkt die
Reifentragfähigkeit mit dem Maß der gefahrenen Geschwindigkeit
oberhalb 210 km/h. Beispiel: Die Tragfähigkeit eines V-Reifens
sinkt bei der möglichen Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h auf
91 % seiner ausgewiesenen Tragfähigkeit. Dieser Umstand ist
besonders zu beachten, wenn sehr schnelle Pkw mit entsprechenden
M+S-Reifen ausgestattet werden, die den Speed-Index V tragen.
Hier empfehlen sich Reifen mit höherem Last-Index. Für V-, W-
und Y-Reifen gibt es Tabellen, die Auskunft geben über die
Tragfähigkeitsreduzierung bei entsprechend hohen
Geschwindigkeiten. Zu berücksichtigen sind außerdem besonders
hohe Sturzwerte der Räder.
2. Bei gängigen Pkw-Reifen (Speed-Index z.B. T oder H), die
auf Anhängern nicht schneller als 100 km/h gefahren werden, sind
Lastzuschläge von bis zu 10 % bei einer Reifendruckerhöhung von
0,2 bar erlaubt. Für die Berechnung der Reserven der Reifen und
möglicher Auflastungen des Anhängers sollte unbedingt ein
Fachmann herangezogen werden.
VR und ZR: Spezielle Hinweise
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den
Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR
(über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese
Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale
Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren
werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und
anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen
Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser
Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen
qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller
wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind
die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu
beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch
Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.
g: Laufrichtungsbindung/ Kennzeichnung "OUT-SIDE"
Überwiegend an Reifen mit besonderer Profilgestaltung sind auf
der Reifenflanke Bezeichnungen wie "Rotation", "Drehrichtung", "Direction",
in Kombination mit einem Laufrichtungspfeil (s. auch Bild 2)
eingeprägt. Bei der Reifenmontage ist diese vorgegebene Dreh-
oder Laufrichtung zu beachten! Prüfen Sie nach jeder Radmontage
die richtige Laufrichtung.
Einzelne neuere Reifen sind auf der Flanke mit der Aufschrift
"Außenseite" oder "Out-Side" gekennzeichnet. Die Profile dieser
Reifen sind dabei so gestaltet, dass die Reifen im montiertem
Zustand auf dem Fahrzeug ein "ungleiches" Profilbild für die
rechte und linke Seite ergeben (asymmetrisches Bilder). Dies ist
von den Reifenherstellern so vorgesehen.
h: Tubeless("Schlauchlos")
Pkw-Reifen sind üblicherweise "Schlauchlos"-Typen. Das Einziehen
eines Schlauches ist nicht nur überflüssig, es ist – von wenige
Ausnahmen abgesehen - nicht zulässig. Im Zweifelsfall den
Reifenhersteller befragen. Bei einer Reifenpanne mit
Luftverlust darf das allenfalls als zeitweiliger Notbehelf
gelten.
M&S (Winterreifen/Ganzjahresreifen)
Winterreifen
werden im Allgemeinen mit "M&S", "M+S" oder ähnlichen
Abkürzungen gekennzeichnet. Hiermit ist nicht nur erkennbar,
dass es sich um einen Reifentyp für die speziellen Anforderungen
des Winterbetriebs (z.B. weicher Untergrund) handelt. Damit
verbunden ist auch eine Ausnahmeregelung bezüglich der
geforderten Geschwindigkeitsklasse (s. Punkt "9").
Ganzjahresreifen sind in diesem Zusammenhang als Winterreifen zu
sehen und können nur als solche gewertet werden, wenn sie diese
M+S-Kennzeichung tragen.
Sonderregelungen in einigen europäischen Ländern: Ist
"Winterausrüstung" (lt. Beschilderung) vorgeschrieben, dann
erfordert dies Reifen mit M&S-Symbol. Insbesondere in Österreich
wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 mm
gefordert - mit weniger Profil gelten derartige Exemplare
schlichtweg als Sommerreifen. In Deutschland existiert diese
Vorschrift zwar nicht, unterhalb ca. 4 mm ist eine
Wintertauglichkeit aber tatsächlich kaum mehr gegeben.
Verschleißanzeiger
An
sechs Stellen des gesamten Reifenumfangs sind beidseitig im
Reifenschulterbereich am Rand der Lauffläche klein die
Buchstaben "TWI" (oder ein Firmenlogo) eingeprägt (s. Bild 5).
Wie in der Abbildung dargestellt, sind auf der Höhe der
TWI-Kennzeichnungen im Grund der Profilrillen Erhebungen (Stege)
angebracht. Spätestens wenn das Profil bis auf die Höhe dieser
TWI-Stege abgenutzt ist, müssen die Reifen ausgetauscht werden,
da die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm
unterschritten wurde. Neben den TWI- Stegen in den Profilrillen
sollte die Profiltiefe regelmäßig gemessen werden.
Bis zur Profiltiefe von 1,6 mm sollte der Reifen niemals
abgefahren werden: ADAC-Versuche zeigen, dass bereits unter ca.
3 bis 4 mm die Haftung, insbesondere bei Nässe und Schnee,
deutlich abnimmt!
Produktionsdatum, DOT-Nummer
Seit
dem Jahr 2000 wird das Herstellungsdatum als verschlüsselte
vierstellige Nummer am Ende der DOT-Kennzeichnung angegeben. Die
Stellen 1 und 2 stehen für die Produktionswoche, die Stellen 3
und 4 geben das Jahr an. Beispiel Bild: 04. Woche im Jahr 2004.
Verschlüsselungs-System bis 1999: Bis Ende 1999 wurde das
Herstellungsdatum des Reifens verschlüsselt in den letzten 3
Ziffern der sog. "DOT"-Nummer angeben. Die ersten beiden Stellen
nennen die Produktionswoche, die letzte Ziffer ist die Endzahl
des Jahres. Beispiel: 409 =40. Woche 1999. Dass wir es mit den
90-iger Jahren zu tun haben, wird i.a. noch durch ein kleines
Dreieck (rechts neben der 3-stelligen Zahl) deutlich gemacht.
E-Prüfzeichen
Das
"ECE-Prüfzeichen" wird als "E" oder "e" dargestellt, es
bestätigt die Einhaltung der europäischen Norm (ECE- R 30 für
Pkw-Reifen).
Wichtig: Seit dem Produktionsdatum 1.10.98 (40. Woche 98,
entspricht DOT-Nummer 408) ist diese Kennzeichnung der
Reifenflanke in Europa Pflicht. An einem Fahrzeug dürfen
demzufolge keine Reifen montiert sein, die, sofern nach dem
1.10.98 produziert, dieses Prüfzeichen nicht aufweisen. Im
Rahmen der Hauptuntersuchung ("TÜV") würde das als "schwerer
Mangel" am Fahrzeug eingestuft. Ausnahme: Runderneuerte Reifen.
Runderneuerte Reifen
Sie tragen als Kennzeichnung „R“, „runderneuert“, „retread“ oder
„retreaded“. Das Datum der Runderneuerung wird in gleicher Weise
wie das Herstellungsdatum von vollständig neu produzierten
Reifen angegeben. Eine Kennzeichnungspflicht mit dem
E-Prüfzeichen - wie bei den vollständigen Neuproduktionen (siehe
Punkt E-Prüfzeichen) - ist für runderneuerte Reifen bislang
nicht verpflichtend vorgeschrieben. Eine entsprechende
Entscheidung wird allerdings für das Jahr 2004 erwartet.
Bislang können die Runderneuerungsbetriebe ihre Produkte auf
freiwilliger Basis entsprechend der relevanten Norm ECE R 108
fertigen und prüfen lassen. Diese Reifen tragen dann auf der
Flanke eine Kennzeichnung wie unter Punkt 6 beschrieben. Der
ADAC empfiehlt, nur runderneuerte Reifen mit dieser
E-Kennzeichnung zu erwerben.
Welche Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen
sind erlaubt?
Abweichend von dem Grundsatz, daß die Bezeichnungen in den
Fahrzeugpapieren und am Reifen übereinstimmen müssen, gelten
folgende Ausnahmen:
Lastindex LI
s. Punkt "e". Der Lastindex des montierten Reifens darf größer
sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65
R 13 77 T. In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in
de Fahrzeugpapieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen
deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei
Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine
Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit 2005
ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren
Load-Index als vorgeschrieben zu verwenden. Die
Mindestanforderung an die Reifen bezüglich des Load-Index
ergeben sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als
die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale
Achslast (Ziffer 16 im Fahrzeugschein) 1080 kg beträgt, würden
Reifen ausreichen, der den Load-Index 87 (entspricht 545 kg
siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer
bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet
sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte
Wahl bei dem Load-Index. Diese Regelung greift deswegen
vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die
Verwendung von verstärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl
dies nicht dringend nötig wäre. Bei zu fahrenden
Geschwindigkeiten über 210 km/h bzw. bei Speed-Indizes oberhalb
von H (V, W, oder Y) muss beachtet werden, dass Abschläge beim
Load-Index des Reifen vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt
2e und 2f auf den Seiten 4 und 5. Im Zweifel sollte der
Reifenhandel über die richtige Wahl des Reifens befragt werden.
Dazu alle Unterlagen bereitstellen.
Geschwindigkeitssymbol (Speed Index)
s. Punkt "f". Er darf „höherwertiger“ sein als die
ent-sprechenden Eintragungen in den Papieren. Beispiel:
Fz.-Schein 185/65 R 14 86 H, zulässig sind Reifen mit
Aufschrift: 185/65 R 14 86 V. In Einzelfällen liegen die vom
Fahrzeughersteller vorgeschriebenen
Geschwindigkeitskennbuchstaben (Speed-Index) der Reifen deutlich
über den Höchstgeschwindigkeiten des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen
für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fährt). Seit
2005 ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem
niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an
den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus
der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6)
nach folgender Formel:
Höchstgeschwindigkeit (Ziffer 6) + 6,5 km/h + 0,01 x
Höchstgeschwindigkeit (Ziffer 6).
Beispiel: Skoda schreibt für einen Superb Classic 1,9 TDI
Reifen mit dem Speed-Index W (bis 270 km/h) bzw. Y (bis 300
km/h) vor. Diese Reifen sind bei einer Höchstgeschwindigkeit
laut Fahrzeugschein von 189 km/h überdimensioniert. Mittels der
oben genannten Formel reichen Reifen mit einer zugelassenen
Höchstgeschwindigkeit von 198 km/h. Damit reichen Reifen mit dem
Speed-Index H aus. Bei zu fahrenden Geschwindigkeiten über 210
km/h bzw. bei Speed-Indices oberhalb von H (V, W, oder Y) muss
beachtet werden, dass Abschläge bei Load-Index des Reifen
vorzunehmen sind. Siehe hierzu auch Punkt 2e und 2f auf den
Seiten 4 und 5. Im Zweifel sollte der Reifenhandel über die
richtige Wahl des Reifens befragt werden. Dazu alle Unterlagen
bereitstellen.
Winter-/Ganzjahresreifen (nur mit M+S - Kennzeichnung, siehe
auch* Punkt "M&S".):
Der Geschwindigkeitsindex darf für niedrigere
Höchstgeschwindigkeiten gelten, als in den Fahrzeugpapieren für
Sommerreifen eingetragen. In diesen Fällen muss ein Aufkleber
mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im
Sichtfeld des Fahrers angebracht werden. Beispiel: Fz.-Schein
195/65 R 14 89 H (Sommerreifen), zulässig sind auch Reifen mit
Aufschrift: 195/65 R 14 89 Q M+S. In diesem Fall ist aber auch
die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die des
Reifens entsprechend begrenzt und unbedingt einzuhalten. Werden
in den Fahrzeugpapieren Reifendimensionen mit einem "M+S"
angegeben (siehe auch Bild 1), so sind diese Angaben als
Empfehlungen zu verstehen. M+S-Reifen mit dieser Dimension
dürfen auch mit einen anderen z.B. auch niedrigeren Speed-Index
verwendet werden. Dabei sind ggf. die Ausführungen zu Load- und
Speed-Index zu beachten. Einschränkungen wie "nur Sommerreifen"
oder "nur Winterreifen" haben grundsätzlich nur den Charakter
von Empfehlungen. Bei Reifendimensionen, die nur als
Sommerreifen gedacht sind, müssen ggf. Freigängigkeitsprobleme
bei der Schneekettenmontage berücksichtigt werden.
P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichnung z.B. P
225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30
gekennzeichnet sind, d.h. ihre Betriebskennung muss der in
diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen. Weicht
die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index,
kein Speed-Index), so muss der Reifenhersteller schriftlich die
Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden Anforderungen
der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer
mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen
eingetragen, so dürfen auch nach ECE-R 30 geprüfte Reifen
verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buchstabens
"P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den
Fz.-Papieren übereinstimmt.
ZR- ,VR-Reifen.
Für schnelle, ältere Fahrzeuge wurden Reifen mit den
Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR
(über 270 km/h) in den Fahrzeugpapieren vorgeschrieben. Diese
Reifen werden vielfach nicht mehr angeboten. Die maximale
Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren
werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und
anderen Spezifika des Fahrzeugs. Wer auf diesen Fahrzeugen
Reifen mit modernerer Bezeichnung (entsprechend dieser
Information) verwenden will oder muss, sollte sich an einen
qualifizierten Reifenhändler oder an einen Reifenhersteller
wenden. Hinweise finden Sie auch unter Punkt 9 und 10. Es sind
die Ausführungen zu Lastindex und Geschwindigkeitsindex zu
beachten. Viele Reifenhersteller bieten hierfür auch
Unbedenklichkeitsbescheinigungen an.
Pkw-''Reifenbindungen''
Reifenbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung),
wie sie bis 2000 in den Fahrzeugpapieren von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf.
eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar
2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als
Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der
Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und
Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich
müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und
entsprechend gekennzeichnet sein.
In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder
–führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf.
die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser
Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn
durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende
Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich
vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/
oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung,
Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die
Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.
Ansprechpartner für Unbedenklichkeitserklärungen,
Reifenfreigaben,....
Ein kundenorientierter Reifenhändler wird für die meisten
Fahrzeuge, für die bislang eine Reifenbindung bestand, die
entsprechenden Freigaben der Fahrzeug- oder Reifenherstellers
parat halten. Er kann dem Kunden ein Original oder zumindest
eine beglaubigte Kopie dieser Freigabe aushändigen. Es empfiehlt
sich, dieses Dokument zusammen mit der Fahrzeugpapieren
mitzuführen, auch wenn der Fahrer ggf. nicht dazu verpflichtet
ist. |